Seite wählen

Am 1. August 2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Auch alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind anzumelden, wie die Stadt mitteilt.

Kinder, die nach dem 30. September 2022 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Im nächsten Jahr reif für die Schule? Dann heißt es jetzt anmelden!

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.

Anmeldetermine für alle Grundschulen sind am Mittwoch, den 27. Oktober, und am Donnerstag, den 28. Oktober 2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Es wird gebeten, einen Termin zu vereinbaren und zur Anmeldung das Kind vorzustellen.

Keine Benachrichtigung? Dann schnell beim Fachdienst Schule melden

Erziehungsberechtigte, die irrtümlich keine Benachrichtigung erhalten, setzen sich bitte unverzüglich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65 in Verbindung. Dieser ist telefonisch unter der Nummer 02064-/66248 erreichbar.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten, sich an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen.

Familienbuch und Impfausweis bitte mitbringen

Für die Anmeldetermine werden auch das Familienbuch und der Impfausweis des Kindes benötigt.
Etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch der öffentlichen Grundschule sind an die Leitung der Schule zu richten, bei der das Kind angemeldet werden soll.