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Seit Dezember gilt eine neue Denkmalschutzsatzung für Lohberg. Jetzt wird es für viele ernst: Die Stadt Dinslaken teilt auf Anfrage mit, dass derzeit etwa 60 Verfahren laufen. Außerdem gehe man davon aus, in den nächsten Wochen und Monaten „sehr viele weitere Verfahren“ starten zu müssen.

Die Stadt begründet ihr Vorgehen mit einem Verweis auf die im Herbst vom Rat beschlossene und modernisierte Denkmalschutzsatzung. Mit ihr habe man auf „viele Anregungen aus der Bevölkerung reagiert und klarere und zeitgemäße Regeln für den Erhalt der denkmalgeschützten Siedlung“ geschaffen. Tatsächlich sehen die neuen Regeln Lockerungen vor, etwa für den Anbau von Markisen, Zäune oder die Installation von Solaranlagen.

Was nicht in die Satzung passt

Was aber nicht geduldet wird, soll nun verfolgt werden. Besonders häufig geht es dabei nach Angaben der Stadt um Terrassenüberdachungen, An- und Umbauten sowie versiegelte Vorgärten, etwa durch Stellplätze.

Fest verbaute Balkon-Überdachungen sind in Lohberg sehr viel häufiger zu sehen als Markisen.

Für den Erhalt der denkmalgeschützten Siedlung im Sinne der neuen Satzung werde man unter anderem Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden. „Mit Rückbauforderungen muss gerechnet werden. Auch Bußgeldverfahren sind möglich“, heißt es in klaren Worten in der Antwort der Stadt. Grundlage für das Vorgehen seien die neue Gestaltungssatzung und die Denkmalbereichssatzung.

Für viele bahnt sich Ärger an

Für viele Menschen in Lohberg dürfte das eine beunruhigende Nachricht sein. Vielfach haben Bewohner Änderungen an ihren Häusern schon vor längerer Zeit vorgenommen, dies meist mit reinem Gewissen und in dem Glauben, dass dies ohne Konsequenzen bleibt. Über viele Jahre hat die Stadt Verstöße beim Denkmalschutz nicht ernsthaft verfolgt.

Für Irritationen sorgte, dass rund um die Schule ein hoher Zaun stehen durfte, nicht aber an Privatgebäuden. Hier sieht die neue Satzung bereits Lockerungen vor.

In der Kommunalpolitik wird das Thema seit der Kommunalwahl in einem eigenen Arbeitskreis besprochen. Inwieweit dort noch Forderungen einer Gruppe von Lohbergerinnen und Lohbergern aufgegriffen werden, weitere Erleichterungen beim Denkmalschutz nachzuziehen, ist unklar. Grund genug für Mittendrin, dort einmal nachzuhören.

Klar ist: Die Gartenstadt Lohberg ist ein wichtiges Denkmal. Sie ist aber auch ein Wohnort. Hier die Balance zu finden zwischen dem Erhalt des Charakters der Gartenstadt und den Anforderungen an ein lebenswertes Umfeld, ist die zentrale Frage.

Mehr dazu:

Was die neue Gestaltungssatzung erlaubt und was nicht, haben wir hier zusammengefasst:
Neue Gestaltungssatzung für Umbauten und Modernisierungen in Lohberg

Denkmalschutz: Neue Gestaltungssatzung für Lohberg (Sep 2025)

Stadt beerdigt Unterstützungsangebote beim Denkmalschutz (Juni 2024)

Streitgespräch: Was bringt uns dieser Denkmalschutz? (April 2023)

Blog der Lohberger im Rat: So läuft es in der Kommunalpolitik