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Aufgepasst: Nach wie vor stehen die meisten Gebäude in der Gartenstadt unter Denkmalschutz. Alle Veränderungen müssen bei der Stadt beantragt werden. Auf mehrere Regeln müsst ihr achten.

Die Stadt weist am Freitag in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bei Baumaßnahmen der Denkmalschutz unbedingt zu beachten ist. Es drohen Strafen! Regelmäßig erhalte man Hinweise von Bürgern aus der Zechensiedlung, die vermuten, dass der Denkmalschutz nicht beachtet werden muss. Ein Irrtum! Möglicherweise ein Irrtum, der durch Berichte über eine neue Gestaltungsfibel entstanden ist.

Die Stadt stellt jetzt klar: Das Denkmalrecht ist zu beachten, nach wie vor gilt die Gestaltungssatzung aus 2020.

Klare Regeln für bauliche Änderungen

Die Gartenstadt ist gemäß Denkmalschutzgesetz ein Denkmalbereich. Damit ist gesetzlich bestimmt, dass alle Veränderungen an dem Denkmal erlaubnispflichtig sind. Die sogenannte Gestaltungssatzung regelt, was wie an den Bauten verändert werden darf und unter welchen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden kann.

So muss zum Beispiel für den Austausch oder die Erneuerung von Fenstern, Haustüren und Dacheindeckungen immer eine Erlaubnis beantragt werden. Auch für die Sanierung von Hausfassaden und die Errichtung von Zaunanlagen oder KFZ-Stellplätzen braucht es eine Genehmigung.

Ein Boom bei Zaunanlagen

Zurzeit beobachtet die Denkmalbehörde geradezu einen Boom insbesondere bei der Einfriedung von Grundstücken. Zahlreiche Zaunanlagen entsprechen jedoch nicht den Materialvorgaben der Satzung und werden ohne Genehmigung errichtet und überschreiten zudem zulässige Höhen oder Breiten.

Auch werden Vorgärten ohne Genehmigung vollständig gepflastert und in Stellplätze umgewandelt. Hier gilt immer noch, dass die versiegelten Flächen in Vorgärten und Gärten maximal 40% betragen dürfen. 60% der Freiflächen müssen als Grünfläche erhalten bleiben.

Die Stadt stellt auch klar: Verstöße gegen die Satzung und illegale Baumaßnahmen werden weiterhin verfolgt und geahndet.

Verfahren gegen aktuell erstellte Bauten möglich

Dies gelte auch für neuerlich erbaute oder noch im Bau befindliche Anbauten, Zäune, Gartenhäuser, Terrassenanlagen oder Terrassenüberdachungen sowie sonstige nicht dem Denkmalschutz entsprechenden Maßnahmen. Weiterhin sei mit Baustopps und Bußgeldern zu rechnen. In Einzelfällen werde gesondert geprüft, was man genehmigen kann. Die Bearbeitung kann sich allerdings in die Länge ziehen, teilt die Stadt mit Verweis eine Vielzahl von Verstößen mit.

Interessierte, die sich ein Haus in Lohberg kaufen möchten, werden im Allgemeinen von den Hausbesitzern oder Wohnungsbaugesellschaften darüber informiert, dass sich das Wohnhaus in einem Denkmalbereich befindet. Auch in den entsprechenden notariellen Kaufverträgen ist hierzu ein Hinweis verankert. Es empfiehlt sich daher, sich mit dem Fachdienst Denkmalschutz im Technischen Rathaus per E-Mail an denkmalschutz@dinslaken.de in Verbindung zu setzen.

Die Gestaltungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Dinslaken zu finden unter diesem >>>Link – dort unter Satzung Gestaltung Zechensiedlung Dinslaken-Lohberg Nr. 606.

So steht es um die neue Gestaltungsfibel

Die angekündigte neue Gestaltungsfibel ist noch lange nicht fertig. Sie wird erst noch entwickelt. Die Stadt will mit den Bürgern über den besonderen baukulturellen Wert ihrer Siedlung zu sprechen. Veränderungswünsche sollen in Erfahrung gebracht und denkmalverträgliche Lösungen für bauliche Veränderungen gefunden werden.

Die Gestaltungsfibel wird dann Grundlage für eine Anpassung der Gestaltungssatzung sein. Dabei werden die denkmalpflegerischen Anforderungen aber genauso zu beachten sein wie bei der derzeit gültigen Satzung.

Das für die Erstellung der Fibel beauftragte Planungsbüro führt zur Zeit Bestandsuntersuchungen durch. Informationsflyer sollen im Denkmalbereich verteilt werden und zur Teilnahme an Informationsgesprächen sowie Stadtteilspaziergängen einladen.

Die Gestaltungsfibel soll Ende des Jahres 2021 vorliegen. Die Einhaltung des Zeitplans hängt davon ab, inwieweit die geplante Beteiligung der Eigentümerschaft aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann.