Die Stadt Dinslaken hat eine neue Gestaltungssatzung für die denkmalgeschützte Zechensiedlung Lohberg vorgelegt. Noch ist nichts endgültig entschieden. Doch sind mehrere Erleichterungen angedacht. Der UBV gehen die Änderungen nicht weit genug.

Mit dem Vorschlag der Stadt soll ein Kompromiss zwischen Denkmalschutz und den Bedürfnissen der Bewohner gefunden werden. Er ist im Ratsinformationssystem der Stadt für jeden >>>hier abrufbar.
Die alten Vorschriften haben zu einem Haufen Ärger geführt. Sie erteilten für viele bauliche Veränderungen ein Verbot. Laut NRZ wurden insgesamt 460 Verfahren gegen Anwohner eingeleitet, zum Teil unter Androhung saftiger Bußgelder.
Nun hat die Stadtverwaltung zusammen mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB) und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) Änderungen erarbeitet.
Diese Änderungen sind geplant
1. Energetische Sanierung und Klimaschutz
- Dämmung der Fassaden wird erlaubt, aber nur mit speziellen Dämmputzen. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) bleiben verboten, da sie das Erscheinungsbild der Häuser verändern würden.
- Solaranlagen sollen unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden:
- Auf rückwärtigen Dächern, Anbauten und Nebenanlagen erlaubt.
- Falls dort keine geeignete Fläche vorhanden ist, dürfen auf Straßenseiten Solarziegel genutzt werden.
- Die Anlagen müssen reversibel montiert sein.
- Wärmepumpen und Klimaanlagen dürfen nur installiert werden, wenn sie von der Straße aus nicht sichtbar sind.
2. Barrierefreiheit
- Mobil aufstellbare Rampen sollen an Rückseiten der Häuser erlaubt werden.
- Feste Rampen bleiben verboten.
3. Zäune und Grundstücksgestaltung
- Rückwärtige Zäune dürfen bis zu 1,80 Meter hoch sein und aus Gitter oder Draht bestehen.
- PVC- oder WPC-Sichtschutzzäune bleiben untersagt.
- Vorgärten müssen weiterhin zu 60 Prozent bepflanzt sein. Vollversiegelungen oder Schottergärten sind nicht erlaubt.
4. Markisen und Terrassenüberdachungen
- Markisen sollen in rückwärtigen Bereichen und an Geschäften erlaubt werden.
- Überdachungen von Terrassen mit festen Konstruktionen bleiben verboten.
5. Anbauten und Wohnraumerweiterungen
- Anbauten sollen nicht mehr nur an den Rändern der Siedlung erlaubt sein, sondern auch bei Gebäuden, die nach 1945 errichtet wurden.
Verfahren bereits angepasst
Für Betroffene zeichnen sich damit Erleichterungen ab. Auf Anfrage der NRZ heißt es von Seiten der Stadt, dass die laufenden Verfahren schon die neuen Überlegungen berücksichtigen: Elemente wie etwa Markisen, die in Zukunft erlaubt sein könnten, werden aktuell nicht von der Bauaufsicht verfolgt. Von den einst 460 Verfahren seien deswegen aktuell noch etwa 40 Verfahren bei der Denkmalbehörde anhängig.
Weitere Lockerungen gefordert
Die UBV-Fraktion fordert zusätzliche Änderungen:
- Dachgauben: Sollten erlaubt sein, wenn ähnliche Gauben in der Nachbarschaft vorhanden sind.
- Fenster: Die Sprossenteilung sollte auch im Scheibenzwischenraum möglich sein.
- Fassadendämmung: Bei Fenstersanierungen sollte ein 5 cm starker Dämmputz vorgeschrieben werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
- Eingangstüren: Kunststoff-Aluminium-Türen sollten zusätzlich erlaubt sein.
- Treppenbeläge: Graue Steinzeugbeläge sollten zugelassen werden.
- Terrassenüberdachungen: Aluminiumkonstruktionen mit Glas oder Plexiglas sollen möglich sein.
Die Fraktion beruft sich auf das Denkmalschutzgesetz NRW, das die Berücksichtigung von Wohnungsbau, Klimaschutz und erneuerbaren Energien vorschreibt.
Wie geht es weiter?
Die Neufassung der Gestaltungssatzung wird derzeit in politischen Gremien beraten. Der Stadtrat wird voraussichtlich am 25. März 2025 darüber entscheiden.
>>>Lohberger suchen das Gespräch mit der Stadt (Dez 2021)
>>>Streitgespräch: Was bringt uns dieser Denkmalschutz (Apr 2023)
>>>Stadtrundgang: Immer Ärger mit dem Denkmalschutz (Nov 2021)