Wahnsinn: Jetzt gehören Steigerlied und Trinkhallen, zwei Markenzeichen aus dem Ruhrpott, zum sogenannten „immateriellen Kulturerbe“ Nordrhein-Westfalens. Die Auszeichnung hat das Land NRW vergeben.
Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet gehören jetzt offiziell zum Immateriellen Kulturerbe Nordrhein-Westfalens. Am Donnerstag überreichte die Landesregierung Urkunden an Vertreter der „identitätsstiftenden Traditionen“.
Buden und Bolzplatz, Steigerlied und Karneval
„Trinkhallen bilden für ihre Stammkundschaft eine Plattform für den Austausch und die Integration. Auch das Singen des Steigerliedes entfaltet in Nordrhein-Westfalen eine hohe identitätsstiftende Wirkung über den engeren Kontext des Bergbaus hinaus“, heißt es in der Begründung der Jury. https://www.youtube.com/watch?v=w1ZF9VBk4wE
Mit dem Steigerlied und den Buden umfasst das Landesinventar des Kulturerbes nun zwölf Einträge. Dazu zählen bereits Flechthecken, Bolzplatzkultur, Martinstradition, Rheinischer Karneval und das Schützenwesen.
Straßenverkauf von Mineralwasser
Trinkhallen entstanden in der Hochphase der Industrialisierung. Sie dienten dem Straßenverkauf von Mineralwasser und sollten den viel Alkohol konsumierenden Arbeitern eine Alternative bieten.
Außerdem gab es im Ruhrgebiet nach wie vor Epidemien, die Menschen sollten sauberes Wasser bekommen können. In Arbeitersiedlungen, auf Werksgeländen, vor Zechen und Hüttenwerken – überall waren nun „Seltersbuden“ zu finden, auch vor dem Eingang der Zeche Lohberg.
Info: Zwei lesenswerte Gastbeiträge zu Steigerlied und Trinkhalle hat für uns der ehemalige Steiger Silvo Magerl verfasst. Herzlichen Dank dafür!
Gastbeitrag: Die Bude an der Zechenmauer – eine Würdigung
Gastbeitrag: Mein Steigerlied