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Was jetzt erlaubt ist – und warum es vielen nicht reicht

Träumst du von einer neuen Terrasse, Sonnenstrom vom Dach oder einem blickdichten Zaun in der historischen Zechensiedlung Lohberg? Lange galten hier strenge Bauvorschriften. Seit Dezember 2025 gibt es eine neue Gestaltungssatzung mit spürbaren Erleichterungen! Doch während die Stadt die neuen Freiheiten lobt, schlägt der Arbeitskreis Gartenstadt Lohberg (AKGL) Alarm: Für einen modernen Familienalltag gehen die Änderungen nicht weit genug.

Entdecke hier kompakt, welche Umbauten jetzt ganz einfach genehmigt werden können, welche Nachbesserungen die Anwohner dringend fordern und wie du teure Fehler beim Denkmalschutz clever vermeidest.

Neue Freiheiten für Haus und Garten in der Zechensiedlung

Foto von Osman Rana auf Unsplash

Wer in der Gartenstadt Lohberg lebt, kennt den Spagat: Modern wohnen und gleichzeitig das historische Erbe schützen. Die Stadt Dinslaken hat mit der neuen Gestaltungssatzung vom 26.11.2025 auf einige Wünsche reagiert. Das Ziel: Mehr Wohnkomfort und Klimaschutz, ohne das besondere Aussehen der Bergarbeiter-Siedlung zu zerstören.

Hier ist der schnelle Überblick, was jetzt – mit Genehmigung – einfacher möglich ist:

  • Sicht- und Sonnenschutz: Bewegliche Stoffmarkisen sind im Gartenbereich erlaubt (einfarbig oder zweifarbig längsgestreift).
  • Terrassen: Neben normalen Wegen sind nun auch aufgeständerte Hochterrassen aus Holz oder Metall zulässig.
  • Mehr Privatsphäre: Zäune aus Holz und heimische Hecken dürfen als Sichtschutz bis zu 1,80 Meter hoch gebaut werden.
  • Klimaschutz (Solar & Wärmepumpen): Solaranlagen auf dem Dach (matt, passend zur Dachfarbe, kompakt angeordnet) und Wärmepumpen auf der Hausrückseite (nicht von der Straße sichtbar) sind nun offiziell willkommen. Gründächer bei neuen Anbauten werden Pflicht.

Auf diese Erleichterungen pocht der AKGL weiterhin:

  • Wintergärten & feste Terrassendächer: Die Satzung erlaubt nur bewegliche Markisen. Die Realität in Lohberg sieht anders aus. Der AKGL fordert, dass auch feststehende Terrassenüberdachungen und Wintergärten (in unauffälligem Alu/Glas in Grau) erlaubt und bestehende Bauten ausnahmsweise geduldet werden.
  • Moderne Haustüren: Bisher sind nur Holztüren in bestimmten Farben erlaubt. Die Anwohner fordern die Zulassung von modernen, pflegeleichten Kunststoff-Alu-Verbundtüren.
  • Wärmedämmung gegen Schimmel: Werden neue Fenster eingebaut, fordert der AKGL die Erlaubnis für bis zu 5 cm starken Dämmputz an der Außenfassade, um Schimmelbildung zu verhindern und U-Werte zeitgemäß anzupassen.
  • Größere Balkone & Gauben: Schmale Balkone sollen auf eine heute übliche Tiefe von bis zu 3,50 Metern erweitert werden dürfen. Dachgauben sollen genehmigt werden, wenn Nachbarhäuser des gleichen Typs diese bereits haben – unabhängig davon, ob es alte Bauakten dazu gibt.
  • Pflegeleichte Treppen & Fenster: Anstatt reiner Betonstufen sollen auch ansehnlichere Stufen in Betonoptik (z.B. Quarzit) erlaubt sein. Bei bereits erneuerten Fenstern sollen innenliegende Sprossen nachträglich Bestandsschutz erhalten.

Politischer Stillstand: Warten auf den Arbeitskreis

Eigentlich sah der Ratsbeschluss vom September 2025 einen Kompromiss vor: Ein Arbeitskreis aus Verwaltung und Politik sollte zügig eingerichtet werden, um genau diese offenen Streitpunkte und Forderungen des AKGL zu prüfen und eine neue Beschlussvorlage zu erarbeiten. Der AKGL forderte die Einberufung noch für das Jahr 2025. Doch bis heute warten die Anwohner darauf, dass dieses Gremium seine Arbeit endlich aufnimmt und die Satzung wirklich „zukunftsfähig für Familien“ gemacht wird.

Das Gesetz im Kreis Wesel für die Stadt Dinslaken

Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

Beim Denkmalschutz gilt in Dinslaken das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Auch wenn die neuen Regeln vieles erleichtern, gilt ein eiserner Grundsatz: Nichts darf ohne offizielle Erlaubnis gebaut werden.

  • Genehmigungspflicht: Jedes Bauvorhaben, jede Nutzungsänderung und auch kleine Umbauten brauchen vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Ordnungswidrigkeiten: Wer ohne Erlaubnis oder gegen die Regeln baut, handelt ordnungswidrig.
  • Hohe Kosten vermeiden: Illegale Bauten riskieren Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Zudem kann die Stadt den teuren Rückbau fordern, um den Originalzustand wiederherzustellen.

Dein nächster Schritt: Vorher fragen, dann bauen!

Auch wenn die Diskussionen im Hintergrund weiterlaufen, gilt beim Denkmalschutz in Dinslaken weiterhin ein eiserner Grundsatz: Nichts darf ohne offizielle Erlaubnis gebaut werden. Wer ohne Erlaubnis baut, auch wenn es um vermeintliche Kleinigkeiten geht, handelt ordnungswidrig. Es drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und der teure Rückbau auf den Originalzustand.

Plane sicher und spare Geld. Bevor du Material kaufst oder Handwerksbetriebe beauftragst, sprich mit der Stadt Dinslaken.

  • Kontakt: Sende deine Ideen einfach per E-Mail an die Bauaufsicht: bauaufsicht@dinslaken.de.
  • Satzung lesen: Alle genauen Details, Farbkonzepte und Materialien findest du direkt im offiziellen Dokument der Stadt: Gestaltungssatzung Dinslaken-Lohberg.