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Die Corona-Infektionszahlen sind zu hoch. Jetzt reagiert die Stadt. Ab Dienstag, 20. Oktober, gilt in den Dinslakener Einkaufsstraßen eine Maskenpflicht. Zudem werden die Regeln für Hochzeiten und Trauerfeiern verschärft.

Wie die Stadt am Montag mitteilt, liegt liegt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Dinslaken bei 65,4 und damit an mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über der kritischen Marke von 50. Der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ unter Leitung von Bürgermeister Michael Heidinger hat daher entschieden, auf dem Wege einer Allgemeinverfügung die bereits angekündigten zusätzlichen örtlichen Maßnahmen rechtlich verbindlich anzuordnen.

In Einkaufsstraßen gilt ab dem 20. Oktober eine Maskenpflicht.

Folgendes ist vorgesehen:

Ab Dienstag, 19. Oktober, gilt an Werktagen zwischen 10 Und 20 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone im Innenstadtbereich vom Neutorplatz bis zum Altmarkt (insbesondere Neutorplatz, Neustraße, Duisburger Straße, Eppinghovener Straße, Altmarkt). Auch in den Einkaufsstraßen in Hiesfeld von Marschallstraße bis Rolandstraße (insbesondere Sterkrader Straße, Hohlstraße, Friedensstraße) muss eine Maske getragen werden.

Beide Bereiche sind in einem Lageplan dargestellt, der im Rahmen der Allgemeinverfügung (siehe Download-Link) eingesehen werden kann. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mitternacht in Kraft und gilt solange, bis die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Dinslaken für 14 Tage in Folge unter dem Wert von 50 liegt.

Zusätzlich wurden die Regelungen für Trauungen und Beerdigungen verschärft:

  • Ab der kommenden Woche darf eine Trauergemeinschaft nicht mehr als 50 Personen umfassen. Neben den unmittelbaren Angehörigen darf die Aussegnungshalle auf dem Parkfriedhof von maximal 13 Personen genutzt werden, auf dem Waldfriedhof sind es maximal 33 Personen. Für alle Teilnehmenden einer Bestattung gilt die Maskenpflicht.
  • Ebenfalls ab der kommenden Woche gilt für die standesamtliche Trauung, dass neben dem Brautpaar und den Trauzeugen nur maximal 10 Gäste das Trauzimmer betreten dürfen. Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich das Brautpaar und die Standesbeamtin.