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Wer sich den Besuch im DINamare nicht leisten kann, muss keinen Eintritt bezahlen. Möglich ist dies durch die Förderung aus den Geldern des Stärkungspaktes NRW.

Bild von adrit1 auf Pixabay

Die Stadt Dinslaken hatte sich erfolgreich um die Zuschüsse aus dem Fördertopf des Landes bemüht. „Mit dieser Maßnahme möchten wir sicherstellen, dass alle Menschen in unserer Stadt die Freizeitangebote des DINamare-Bads nutzen können und niemand benachteiligt wird. Das liegt mir sehr am Herzen. Wir möchten insbesondere Familien, Menschen mit geringem Einkommen und Schutzsuchenden diese Möglichkeit bieten. Die Förderung richtet sich an alle Altersgruppen“, erklärt Bürgermeisterin Eislöffel laut Pressemitteilung vom Dienstag.

Noch bis zum 6. August 2023 können Menschen, die in Dinslaken wohnen, das Angebot nutzen. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss die entsprechende Person Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II+ XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldbezug (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz) oder Kinderzuschlag (§ 6a BKGG Kinderzuschlag) beziehen und eine Kopie des Leistungsbescheids dabeihaben. Außerdem wird ein Lichtbildausweis benötigt wie beispielsweise der Personalausweis, die elektronische Gesundheitskarte, ein Schüler- oder Kinderausweis.

Der Stärkungspakt NRW wird verwaltet durch die Stabsstelle Sozial- und Jugendhilfeplanung der Stadtverwaltung. Sozialdezernentin Dr. Tagrid Yousef sagte: „Es ist uns ein Anliegen, den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt zu stärken. Ich freue mich, dass wir durch den Stärkungspakt NRW dazu beitragen können.“