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Lockdown im Herbst. Die Infektionszahlen steigen in rasender Geschwindigkeit. Auch in Lohberg sind Menschen an COVID-19 gestorben. Um die Pandemie einzudämmen, fährt die Regierung im November das soziale Leben herunter. Mit folgenden Regeln.

So gilt ab dem 2. November grundsätzlich in allen Gebäuden mit Kunden- und Besucherverkehr eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Alle Kontakte, die nicht unmittelbar mit Beruf, Schule oder Kita zu tun haben, sollen soweit wie möglich reduziert werden.

Bild von fernando zhiminaicela auf Pixabay 

Konkret heißt das:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als zehn Personen sind aber auch in diesen Fällen nicht erlaubt. 
  • Für den privaten Bereich gilt nach wie vor die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regel zu achten.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Übernachtungen im Rahmen von Reisen, die vor dem 29. Oktober angetreten worden sind, sind hiervon nicht betroffen. Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.
  • Gastronomische Betriebe sind zu schließen. Ausgenommen ist die Lieferung oder Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind abzusagen.
  • Zu schließen sind:
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte
    • Kinos, Freizeitparks, zoologische Gärten und Tierparks und andere Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
    • Spielhallen und –banken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Ausnahme des Individualsports im Freien
    • Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Untersagt sind zudem körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme des Friseurhandwerks und der Fußpflege sowie medizinisch notwendiger Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien.

Die neue Coronaschutzverordung bleibt bis zum 30. November in Kraft und kann hier heruntergeladen werden.