Die SPD-Fraktion Dinslaken beantragt, testweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Hünxer Straße einzurichten, und zwar zwischen dem Kreisverkehr Hünxer Straße / Oberlohberg-Allee und dem Ortsausgang zur Gemeinde Hünxe.
Der Rat der Stadt Dinslaken solle beschließen, der Verwaltung folgende Aufträge zu erteilen:
1. Die Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 30 soll mindestens zwei Monate lang getestet werden.
2. Die Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Verkehrssituation sollen erfasst und ausgewertet werden.
3. Die Ergebnisse soll die Verwaltung dem Rat zur Entscheidung über eine dauerhafte Änderung der Höchstgeschwindigkeit vorlegen.
Die SPD begründet ihren Antrag damit, dass die UBV-Fraktion im Juni 2023 im Rat beantragt hat, die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung im genannten Verkehrsbereich auf maximal 40 km/h zu prüfen. „Die SPD-Fraktion begrüßt die Initiative grundsätzlich, erachtet aber eine stärkere Begrenzung für notwendig. Das hohe Verkehrsaufkommen auf der Hünxer Straße werden wir zwar mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht reduzieren können – aber die Überquerung der Hünxer Straße könnte über eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit einfacher und sicherer werden“, argumentiert die SPD.
Für FußgängerInnen, die beim Überqueren der Straße die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge abschätzen müssen, sollte eine Reduzierung auf Tempo 30 statt der von der UBV beantragten 40 km/h einen deutlich spürbaren Unterschied ausmachen.
Eine gemeinsame Prüfung mit Straßen.NRW, wie sie die UBV vorgeschlagen hat, halten die Sozialdemokraten für nicht notwendig. Aus der Antwort des Verkehrsministeriums NRW auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Zimkeit und Frederick Cordes gehe hervor, dass Straßen.NRW nur für bautechnische Veränderungen an der Landesstraße L1 / Hünxer Straße zuständig sei. Die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen hingegen liege bei der Stadt Dinslaken.
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass „Straßen.NRW in der Vergangenheit wenig Interesse an einer Änderung des Ist-Zustandes erkennen ließ“. Deshalb sei eine gemeinsame Prüfung mit der Behörde „nicht zielführend“. Die Stadt Dinslaken solle ihre Entscheidungskompetenzen hinsichtlich der Geschwindigkeitsregelungen „selbstbewusst ausüben“, fordert die Fraktion.