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Das neue Schuljahr hat zwar gerade erst begonnen, doch die Stadt empfiehlt Eltern, alle ab August 2024 schulpflichtigen Kinder direkt an der Grundschule anzumelden. Alle Erziehungsberechtigten sollten dazu schon eine Benachrichtigung erhalten haben.

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Am 1. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2024 sechs Jahre alt sind. Ältere Kinder, die aus irgendeinem Grund noch nicht eingeschult wurden, sind erst recht anzumelden.

Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden. Bedingung: Sie müssen die körperlichen und geistigen Voraussetzungen mitbringen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Anmeldetermine Mitte Oktober

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.

Anmeldetermine für alle Grundschulen sind am 17. und 18. Oktober 2023 von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, eine vorherige Terminvereinbarung mit der Schule ist gewünscht.

Es wird gebeten, zu der Anmeldung das schulpflichtig werdende Kind vorzustellen.
Erziehungsberechtigte, die noch keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich schnell mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken in Verbindung setzen, Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, Telefonnummer 02064-66248.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten, sich während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen.

Das Familienbuch und der Impfausweis sind mitzubringen. Es wird dringend empfohlen, die genannten Termine für die Beantragung der Aufnahme des Kindes einzuhalten.