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Der Arbeitskreis Gartenstadt Lohberg mahnt bei Politik und Stadtverwaltung an, nach der Wahl nun schnell Beschlüsse aus dem Sommer umzusetzen und die Regeln für den Denkmalschutz in Lohberg zu lockern.

Die Zukunft des Denkmalschutzes bleibt in Lohberg ein heißes Eisen. Erst kurz vor der Wahl hat der Rat die strengen Regeln der Gestaltungssatzung für die Gartenstadt geändert und einige Lockerungen ermöglicht, etwa für den Anbau von Markisen, Zäune oder die Installation von Solaranlagen.

Der Arbeitskreis Gartenstadt Lohberg (AKGL), in dem sich viele der mehr als 400 Betroffenen organisiert haben, war mit dem Ergebnis allerdings unzufrieden. Denn die weitergehenden Vorschläge, die die UBV eingebracht hatte, blieben in der neuen Satzung unberücksichtigt.

Schnell die Satzung erneuern

Stattdessen wurde das Thema geschoben: Im Ratsbeschluss enthalten ist auch ein Absatz zur Einrichtung eines Arbeitskreises mit Vertretern aus Politik und Verwaltung. Dieses Gremium soll mit Blick auf den Antrag der UBV-Fraktion die Satzung erneut prüfen und die Ergebnisse abschließend mit der zuständigen Behörde, dem Landschaftsverband Rheinland, abstimmen.

Der Arbeitskreis Gartenstadt Lohberg pocht nun darauf, dass der Beschluss schnell mit Leben gefüllt wird: Der Arbeitskreis soll schnell eingerichtet werden und die Arbeit zügig aufnehmen. Knapp zwei Wochen, nach dem neu gewählte Rat erstmals zusammengekommen ist, verschickte der AKGL ein Schreiben an Politik und Verwaltung.

Fest verbaute Balkon-Überdachungen sind in Lohberg sehr viel häufiger zu sehen als Markisen

Im Fokus stehen dabei Themen, bei denen es in der Vergangenheit wiederholt zu Konflikten zwischen den Vorgaben der Satzung und der gelebten Wirklichkeit in Lohberg gekommen ist. Dazu zählt vor allem der Umgang Wintergärten, fest verbauten Balkonüberdachungen oder auch Haustüren.

„Noch immer sind etliche Regelungen der Satzung lebensfern und lassen rechtliche Spielräume ungenutzt“, kritisieren Karl-Heinz Kühler und Özkan Yildiz vom AKGL.

Auf Erleichterungen pocht der AKGL vor allem bei

Dächern: Gauben und kleine Dachaufbauten sollen erlaubt sein – auch dann, wenn es dafür keine alten Bauunterlagen gibt, aber ähnliche Nachbarhäuser solche Aufbauten haben.

Haustüren: Neben Holztüren sollen auch moderne Türen aus Kunststoff und Aluminium möglich sein.

Markisen und Überdachungen: Es soll erlaubt sein, nicht nur bewegliche Markisen, sondern auch feste Terrassenüberdachungen und Wintergärten zu bauen – wenn sie sich gut in die Umgebung integrieren.

Fassadendämmung: Wenn neue Fenster eingebaut werden, soll auch ein stärkerer Dämmputz an der Außenwand erlaubt sein, damit die Häuser besser gedämmt sind und kein Schimmel entsteht.

Fenster: Bereits eingebaute Fenster mit Sprossen zwischen den Glasscheiben sollen erhalten bleiben dürfen, auch wenn das bisher nicht erlaubt ist.

Treppen: Treppen sollen nicht nur aus einfachem Beton sein müssen, sondern auch in einer Betonoptik gestaltet werden dürfen, die besser aussieht und besser zu pflegen ist.

Balkone und Hochterrassen: Kleine Balkone sollen auf eine größere, heute übliche Tiefe von bis zu 3,5 Metern erweitert werden dürfen.

„Der Denkmalschutz darf doch nicht die Leute aus Lohberg vertreiben und muss alltagstauglich werden“, sagen Kühler und Yildiz. Zudem sehe das erst vor wenigen Jahren modernisierte Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW 2022) eine angemessene Berücksichtigung von Wohnbedarfen, Barrierefreiheit und Klimaschutz ausdrücklich vor.

Für Irritationen sorgte, dass rund um die Schule ein hoher Zaun stehen durfte, nicht aber an Privatgebäuden.
Hier sieht die neue Satzung bereits Lockerungen vor.

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