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Ab 2026 sollen in Dinslaken Hundesteuermarken Geschichte sein. Hundebesitzer sollten ab 2026 aber andere Vorgaben beachten.

Etwa 4.100 Hundehalter sind in Dinslaken betroffen. „Der praktische Nutzen der Hundesteuermarke hat sich aus Sicht der Verwaltung überlebt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Ihre Bedeutung sei in den vergangenen Jahren immer geringer geworden: Meist wurden die Marken kaum sichtbar genutzt, sondern beispielsweise am Schlüsselbund getragen oder beim Steuerbescheid aufbewahrt.

An- und Abmeldung rein digital

Bereits seit 2023 setzt Dinslaken auf sogenannte Hundesteuer-Dauerbescheide, die im Sinne von Nachhaltigkeit, Papiervermeidung und Kostenersparnis eingeführt wurden. Damit entfällt der jährliche Versand von Papierbescheiden per Post; neue Bescheide werden nur noch bei An- oder Abmeldung eines Hundes oder bei steuerlich relevanten Änderungen versandt.

Ein weiterer Grund für die Abschaffung ist die vollständige Digitalisierung der Hunde-An- und -Abmeldung im Zuge des Onlinezugangsgesetzes. Die bislang notwendige Rückgabe der Marke bei der Abmeldung, insbesondere beim Tod eines Tieres, wurde von vielen als umständlich empfunden und verzögerte außerdem die Bearbeitung. Zukünftig genügt in solchen Fällen beispielsweise die digitale Übermittlung einer tierärztlichen Bescheinigung.

Neuregelungen ab 2026

Ab 2026 gilt: Jede Halterin und jeder Halter sollte bei Kontrollen ein Foto oder eine Kopie des Hundesteuerbescheids bereithalten, um die steuerliche Anmeldung des Hundes nachweisen zu können. Die Überprüfung durch das Ordnungsamt erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Steueramt unkompliziert über die Halterdaten.

Übrigens: Die bisherige violette Hundesteuermarke bleibt bis Ende 2025 gültig und muss nicht zurückgegeben werden – sie darf gerne als Erinnerung behalten werden.