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Die Stadt Dinslaken sucht Bürger*innen, die sich für das Schöffenamt interessieren. Voraussetzung: ein Sinn für Gerechtigkeit und Zusammenarbeit. Wie wär’s?

Gesucht werden Schöff*innen für den Wahlzeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 am Amtsgericht Dinslaken und für die Strafkammern des Landgerichtes Duisburg.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay 

Gemeinsam mit Berufsrichtern entscheiden Schöffinnen und Schöffen insbesondere über die Schuld (also ob die angeklagte Tat nachgewiesen werden kann) und möglicherweise auch über die Strafe für den Angeklagten.

Die Vorschlagslisten werden von der Stadt Dinslaken erstellt. Die endgültige Auswahl trifft im Spätsommer ein Wahlausschuss beim Dinslakener Amtsgericht.

Zwischen 25 und 69

Die Stadt Dinslaken sucht aus diesem Grund interessierte Bürger*innen, die mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre sind (Stichtag 01.01.2024), ihren Wohnsitz in Dinslaken haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Interessierte für das Schöffenamt in Erwachsenen-Strafsachen richten ihre Bewerbung bis zum 17. März 2023 an den Geschäftsbereich Bürgerservice, Recht und Ordnung, Frau Aman, Zimmer 113, Platz d´Agen 1, 46535 Dinslaken, Telefon: 02064 66-764.

Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung ebenfalls bis zum
17. März 2023 an den Geschäftsbereich Jugend und Soziales, Frau Fürchtenicht, Zimmer 202b, Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken, Telefon: 02064 66-895.

Mehr Infos dazu gibt es auch im aktuellen Amtsblatt vom 24. Januar 2023. Dieses kann auch online gelesen werden: www.dinslaken.de/stadt-buergerservice/aktuelles/amtsblatt.