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Wegen der weiterhin großen Ansteckungsgefahr durch Corona muss ab Montag jeder in NRW beim Einkaufen und in Bus und Bahn eine Maske tragen. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren. Die wichtigsten Regeln.

Foto: Christo Anestev auf Pixabay 

Durch eine Vorschrift des Landes gilt ab Montag, den 27. April, eine Maskenpflicht. Dies betrifft natürlich auch Lohberg und die Stadt Dinslaken.

Die Verpflichtung zur Abdeckung von Mund und Nase gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.

Die wichtigsten Regeln

Die Maskenpflicht gilt

  • in Ladengeschäften und Ausstellungsräumen für Kunden und Mitarbeiter
  • auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und „Shopping Malls“
  • beim Abholen von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen
  • beim Handwerks- oder Dienstleistungen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • im öffentlichen Personennahverkehr, also Bussen und Bahnen und auch Haltestellen

Ausnahmen

Ausgenommen sind von der Maskenpflicht nach Angaben des Landes nur zwei Personengruppen, nämlich Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Für Angestellte kann die Verpflichtung durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen wie eine Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches ersetzt werden.

Am wichtigsten bleibt Abstand halten

Die Maske kann euch nicht (!) sicher vor einer Ansteckung schützen. Aber die Maskenpflicht kann dann Wirkung entfalten, wenn sich alle daran halten. Wenn jemand infiziert ist, ohne es zu wissen und er eine Maske trägt, kann diese den größten Teil ansteckender Tröpfchen abfangen, die beim Sprechen und Niesen entstehen.

Wichtiger aber noch bleibt es, voneinander Abstand zu halten. Mindestens 1,5 Meter, besser 2 Meter, sagen die Experten.

Das Wichtigste bleibt: Abstand halten, Hygieneregeln konsequent einhalten. Auch das Tragen von Alltagsmasken kann in bestimmten Situationen dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte halten Sie sich daran!

Gesundheitsminister Laumann am 24. April auf land.nrw

Kontrollen der Ordnungsbehörden

„Bei den Kontrollgängen unseres Ordnungsteams werden wir ab Montag natürlich auch die Einhaltung dieser Vorgabe überwachen“, betont Bürgermeister Michael Heidinger.

Die Regeln gelten im Rahmen der Coronaschutzverordnung bis zunächst zum 3. Mai 2020.