Lange wurde über neue Regeln für den Denkmalschutz in Lohberg diskutiert und gerungen. In der Sondersitzung hat der Stadtrat am 9. September nun nach zäher Diskussion die neue Gestaltungssatzung verabschiedet. Mit ihr ändern sich einige Vorgaben für Hausbesitzer.

Die Neubestimmungen sollen auf der einen Seite den HausbesitzerInnen ermöglichen, ihre Häuser so zu gestalten, dass erneuerbare Energien nutzbar und barrierefreie Zugänge möglich werden. Auf der anderen Seite soll aber der besondere Charakter der historischen Gartenstadt erhalten bleiben.
Mehr Spielräume für Hausbesitzer
In der nun vorliegenden Satzung ergeben sich für EigentümerInnen eine Reihe von Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Einiges was vorher verboten war, wird nun möglich. So werden Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern unter gewissen Voraussetzungen (angepasste Farbe und matte Module) genehmigungsfähig.
Auch für Gartenzäune wird die Satzung an die vielfach geäußerten Wünsche der BürgerInnen angepasst: Künftig sind Zäune bis zu einer Höhe von 1,80 m erlaubt. Eine Übersicht weiterer anstehender Änderungen findet Ihr am Ende des Textes.
Das Thema Denkmalschutz war zwischen den Fraktionen und der Verwaltung und auch den vielen anwesenden Lohbergern und Lohbergerinnen ein Thema, das für zum Teil emotionale und durchaus heftige Diskussionen sorgte.
Satzung weiterhin kritisch prüfen

Nach langem Hin- und Herr einigten sich die Fraktionen in der Ratssitzung am Dienstag auf einen Kompromissvorschlag, der von der Partei Die PARTEI eingebracht worden war: Die Neufassung der Satzung wurde unter der Bedingung verabschiedet, dass in den nächsten Monaten noch weitere Änderungen und Anpassungen geprüft und besprochen werden. Eine engere Einbeziehung der Betroffenen ist dabei ausdrücklich erwünscht.
Die derzeit noch laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die alte Satzung sollen vorläufig ausgesetzt werden.
Das Thema bleibt also weiter aktuell und spannend! Die Beschlussvorlage mit allen Details zu den vorgesehenen Änderungen für den Denkmalschutz, findet Ihr >>hier im Ratsinformationssystem der Stadt.
Übersicht: Was sich jetzt ändert
Ziel ist der Ausgleich zwischen Denkmalschutz und den Anforderungen modernen Wohnens. Die neue Satzung ist ein Kompromiss zwischen Erhalt, Gestaltung und gelebtem Alltag.
Markisen & Terrassenüberdachungen
- Neu erlaubt: Bewegliche, herausfahrbare Markisen im rückwärtigen Bereich der Gebäude – erstmals in der ganzen Siedlung erlaubt.
- Gestaltungsvorgaben:
- Einfarbig oder zweifarbig längsgestreift
- Müssen zur Fassade passen und diese nicht verdecken
- Mind. 0,50 m Abstand zur Gebäudekante
- Max. Ausfahrweite: 3,50 m
- Bei Terrassen: Markise darf nicht tiefer sein als die Terrasse selbst
Erker, Balkone & Loggien
- Keine neuen Balkone an Gebäuden vor 1945, da diese das historische Bild stören würden.
- Erlaubt sind Balkone an Gebäuden nach 1945, da diese einfacher und schlichter gebaut wurden.
- Nur hofseitig erlaubt, nicht zur Straßenseite hin.
- Technische Vorgaben: Max. 1,60 m Tiefe, max. 1/3 der Außenwandbreite, mind. 2 m Abstand zur Nachbargrenze (gem. BauO NRW)
Solaranlagen
- Grundsätzlich zulässig, auch im denkmalgeschützten Bereich – unter bestimmten Bedingungen:
- Müssen optisch unauffällig integriert sein
- Nur kompakt und zusammenhängend angeordnet erlaubt
- Farben und Materialien müssen zur Dachfläche passen (z. B. matte Paneele, Ton-in-Ton mit Dacheindeckung)
- Rückbaubar (reversibel) ohne dauerhafte Veränderung der Bausubstanz
- Orientierung an den Entscheidungsleitlinien NRW und aktuellen OVG-Urteilen
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