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Die Stadt Dinslaken nimmt bald die neue Wohnsiedlung im Bergpark unter die Lupe und prüft, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Probleme gibt es etwa bei eine Mauer zum Nachbargrundstück.

Das Team der Dinslakener Stadtverwaltung weist in einer Pressemitteilung vom Dienstag auf bevorstehende Kontrollen in den kommenden Wochen hin. So soll überprüft werden, ob die Bewohner im neuen Wohncluster die Gestaltungsvorgaben der Stadt berücksichtigt haben. Diese sind im Bebauungsplan aus dem Jahr 2015 festgehalten.

So sind mögliche Einfriedungen der privaten Grundstücke durch Schnitthecken herzustellen. Diese müssen einen Anteil von mindestens 70 Prozent laubabwerfenden Sträuchern und bestimmte Höhen aufweisen. Die Errichtung von Zäunen ist nur im Vorgartenbereich als Holzstaketenzaun zulässig.

Manche Grenzen müssen bepflanzt werden

In allen anderen Bereichen gilt, dass Zäune nur in Verbindung mit Hecken zulässig sind. Der Zaun muss dabei auf der dem Grundstück zugewandten Seite der Hecke errichtet werden. Zudem gibt es einige Grundstücke, für die an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Fläche ein Pflanzgebot festgesetzt wurde. Hier ist die Pflanzung einer Schnitthecke in einer Breite von 0,80 m auf dem eigenen Grundstück zwingend erforderlich.

Die Errichtung von Mauern ist im gesamten Bebauungsplan-Bereich nicht zulässig.

Der gestalterische Anspruch im Wohncluster schlägt sich nicht nur in der Qualität der öffentlichen Straßen, Plätze und Grünflächen nieder. Er bezieht auch Teile der privaten Freiflächen durch entsprechende Gestaltungsvorgaben mit ein. So sollen ein möglichst einheitliches Gestaltungsbild und die Wertigkeit des gesamten Wohnumfeldes gewährleistet werden.

Ausnahmen auf Antrag möglich

Vorhaben, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und für die keine Genehmigung zur Abweichung vorliegt, gelten als Ordnungswidrigkeit. Das Team der Stadtverwaltung empfiehlt darum, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer im Zweifelsfall vor der Errichtung von Einfriedungen über die Zulässigkeit ihres Vorhabens informieren.

Wer Abweichungen von den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen in Erwägung zieht, muss diese bei der Stadt Dinslaken schriftlich beantragen. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird dann unter städtebaulichen, planungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft.

Kontakt und Downloads

Anträge nimmt der städtische Fachdienst 4.3 Bauaufsicht und Denkmalschutz, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken, entgegen. Fragen zum Verfahren beantwortet die Bauaufsicht unter der Telefon-Nummer 02064/66294.

Der Bebauungsplan Nummer 303.03 Zeche Lohberg – Wohncluster ist hier im Webangebot der Stadt abrufbar. Ebenfalls einsehbar ist er bei der Stadt Dinslaken, Stabsstelle Stadtentwicklung, im Technischen Rathaus an der Hünxer Straße 81 in der 1. Etage, montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.